Wir arbeiten in unserer Praxis sowohl gewerblich als auch auf ärztliche Verordnung. Das heißt, Sie können mit einer Überweisung Ihres Arztes Heilmassagen in Anspruch nehmen. In der Folge wird Ihnen der übliche Teilbetrag von Ihrer Krankenkasse rückerstattet. Wenn Sie Hilfe bei der Bewilligung benötigen, unterstützen wir Sie gerne!
Bewilligt werden folgende Leistungen:
Wir bieten alle Behandlungsarten auch ohne Krankenschein an. Das heißt, Sie können Massagen präventiv in Anspruch nehmen und privat bezahlen, um Ihre Gesundheit zu unterstützen.
Zu Ihrer eigenen Sicherheit behandeln wir keine akut auftretenden Beschwerden ohne vorherige ärztliche Abklärung!
Stand 2023 | ÖGK | BVA | SVS |
Heilmassage 10min | 5,40 Euro | 5,40 Euro | 5,31 Euro |
Heilmassage 20min | 10,60 Euro | 10,70 Euro | |
Lymphdrainage 30min (2.02) | 11,20 Euro* | 11,30 Euro | 9,29 Euro |
Lymphdrainage 50min (2.03) | 16,90 Euro | 16,90 Euro | 15,47 Euro |
Bindegewebsmassage (2.01.6) | 4,80 Euro | 5,00 Euro | 15,47 Euro |
Fango 20min (4.02) | 2,50 Euro | 2,60 Euro | 5,75 Euro |
* Rückerstattung für Lymphdrainage 30min (ÖGK) nur mit begleitender Bewegungstherapie.
Eine private, ambulante Zusatzversicherung übernimmt normalerweise die Differenz. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer privaten Versicherung.
Wir haben mit allen gängigen Kassen eine Rückerstattungsvereinbarung. Dies bedeutet, dass Sie zuerst bei uns die Honorarnote begleichen und danach an Ihre Krankenkasse einen Rückerstattungsantrag stellen.
Was Sie beachten müssen:
Erstellung der Therapieverordnung durch Ihren Arzt bzw. Ihre Ärztin. Dabei ist wichtig, dass die richtige Leistung verordnet wird. Wir können folgende Behandlungen durchführen:
Heilmassage 2.01
Lymphdrainage 2.02 bzw. 2.03
Fango 4.02
Bindegewebsmassage 2.01.6 (nur SVS)
Alles andere wie zum Beispiel „mobilisierende Physiotherapie (mob PT)“ wird nicht bewilligt.
Sie lassen die Therapieverordnung bei Ihrer Krankenkasse binnen 2 Wochen ab Ausstellungsdatum bewilligen. Binnen 4 Wochen ab Bewilligungsdatum sollte mit der Heilmassage begonnen werden.
Nach Abschluss der Behandlung zahlen Sie die Honorarnote ein.
Sie reichen im Original Honorarnote, Einzahlungsbestätigung und Therapieverordnung bei ihrer Krankenkasse ein. Behalten Sie für sich selbst von allem eine Kopie.
Senden Sie eine Kopie der Rechnung + Kopie des Kontoauszuges mit der Rückerstattung der Krankenkasse + Kopie der Therapieverordnung an Ihre Zusatzversicherung.
Vorsicht: Falls die Zuweisung nicht vor Behandlungsbeginn bewilligt wurde, erfolgt keine Rückerstattung (tgkk und BVA).
Ein pdf zum Ausdrucken finden Sie hier.
6060 Hall in Tirol
6215 Achenkirch